Sie möchten Alltagsbegleiter werden und bei einem Unternehmen als Mitarbeiter einsteigen? Sie sind ein anerkanntes Unternehmen, welches Mitarbeiter einstellen möchte, die die Schulung nach § 45 a SGB XI absolvieren müssen? Als anerkannter Träger müssen Sie Ihre Mitarbeiter vor dem Einsatz als Alltagshelfer laut Gesetz schulen lassen.
Schulungstermine:
Schulungstermine § 45 a/b SGB XI - Alltagshelfer - ganztägig ab 09.00 Uhr online
25.11.2024 bis 28.11.2024
09.12.2024 bis 12.12.2024
20.01.2025 bis 23.01.2025
10.02.2025 bis 13.02.2025
10.03.2025 bis 13.03.2025
14.04.2025 bis 17.04.2025
12.05.2025 bis 15.05.2025
16.06.2025 bis 19.06.2025
14.07.2025 bis 17.07.2025
08.09.2025 bis 11.09.2025
13.10.2025 bis 16.10.2025
10.11.2025 bis 13.11.2025
08.12.2025 bis 11.12.2025
Anmeldung mit Anmeldungsformular an: kontakt@handinhandalltagshilfe.de
- Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
- Alltagsbegleiter übernehmen stundenweise die Beschäftigung oder Begleitung von pflegebedürftigen Menschen in deren Häuslichkeit.
- Alltagsbegleiter übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern helfen den Bedürftigen lediglich bei einfachen Alltagsaufgaben oder leisten Gesellschaft.
- Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen, Unterstützung beim Einkaufen, hauswirtschaftliche Unterstützung, Arbeiten im Garten oder Fahrdienste zu Terminen.
- Als Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI brauchen Sie keine bestimmten Vorkenntnisse, sondern einfach nur etwas freie Zeit, Empathie-Fähigkeit, Geduld und die Leidenschaft, zu helfen.
- Die Tätigkeit eignet sich, wenn Sie hauptberuflich oder neben Ihrem Job etwas Sinnvolles und Erfüllendes tun möchten, gerne anderen helfen und neue Kontakte knüpfen möchten.
- Hierzu bedarf es einer Schulung, die vorgeschrieben ist, um als Alltagshelfer zum Einsatz kommen zu dürfen.
Abschluss: Zertifikat
Die Kursgebühren betragen 248,00 € zzgl. USt. und werden zum Kursbeginn von uns in Rechnung gestellt.
Anmeldung unter: kontakt@handinhandalltagshilfe.de
Hinweis:
- Wenn Sie beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, können Sie das Seminar mit einem Bildungsgutschein absolvieren - 100% förderfähig (ab 1.11.2024)
- Kleine Firmen unter 10 Mitarbeiter können eine 100%-ige Förderung erhalten, über das Qualifizierungschancengesetz.
- Auch Soloselbständige könnten ggf. eine Förderung bekommen unter besonderen Bedingungen, z.B. wenn Sie Bürgergeld bekommen und zusätzlich in der Betreuung arbeiten.
- Der Kurs ist steuerlich absetzbar.